Allgemeine Geschäftgsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting

Bei Bestellung eines Produkts von Blogstrasse.de, kommt der folgende Hosting-Vertrag zwischen dem Käufer (Kunde) und dem Internetbüro Daniel Fiene (Anbieter) zustande.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz für die Speicherung einer Website des Kunden (Host Providing).
(2) Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Einstellung der Website des Kunden in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.
(3) Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.


§ 2 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die bei Bestellung vereinbarte Menge (in Megabyte, MB) Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich nach freiem Ermessen des Anbieters um einen eigenen Server des Anbieters oder um einen Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt ist.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Website des Kunden im World Wide Web weltweit abrufbar ist.
(3) Der Anbieter trägt des weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung einer Website und zur Vornahme von Änderungen an dieser Website nutzen kann.
(4) Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Anbieter Zugangsdaten an den Kunden, die nach der Einrichtung des Speicherplatzes mitgeteilt werden.

Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden die Möglichkeit, sein Kennwort zu ändern.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß § 2 Abs. 4 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.
(3) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den Internet-Anschluss, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(4) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.


§ 4 Sperrung von Inhalten

Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.

§ 5 Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2,
(2) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine monatliche Pauschalvergütung zu zahlen, die im Bestellformular fixiert wurde. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung quartalsweise in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

§ 7 Nutzungsüberlassung an Dritte

Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform (§ 126 b BGB) zustimmt.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).
(2) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Host-Provider-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ohne Zustimmung des Anbieters einem Dritten zur Nutzung überlässt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Münster als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainregistrierung

Bei Bestellung eines Produkts von Blogstrasse.de, kommt der folgende Domainregistrierung-Vertrag zwischen dem Käufer (Kunde) und dem Internetbüro Daniel Fiene (Anbieter) zustande, wenn die Leistung die Registrierung mindestens einer Domain beinhaltet.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Kunde wünscht die Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages ist die Registrierung der vom Kunden gewünschten Domains durch den Anbieter und die Aufrechterhaltung der Registrierung.
(2) Die Namen der gewünschten Domains werden in dem Bestellformular fixiert.
(3) Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung einer Website des Kunden und die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet.

§ 2 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind.
(2) Falls die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter unverzüglich die Registrierung der Domains bei der DENIC e.G. bzw.
der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen.
(3) Falls die Prüfung gemäß § 2 Abs. 2 dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat der Anbieter nicht.
(4) Rückfragen, die der Anbieter nach der Domain-Anmeldung (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages) von den zuständigen Vergabestellen erhält, wird der Anbieter zügig und in Abstimmung mit dem Kunden beantworten.
(5) Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains schuldet der Anbieter nicht.
(6) Nach der Anmeldung ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber den zuständigen Vergabestellen alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung der Domains aufrecht zu erhalten. Den Erfolg dieser Maßnahmen, d. h. die tatsächliche Aufrechterhaltung der Registrierung schuldet der Anbieter nicht.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen geprüft.
Der Kunde versichert, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben.
(2) Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestellen sind auf den Webseiten der Vergabestellen im Internet abrufbar.

§ 4 Eintragung der Domains

(1) Für die Eintragung der Domains bei den zuständigen Vergabestellen ist jeweils eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner - "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben.
(2) Nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. muss der "Admin-C" in der Organisation angesiedelt sein, für die die jeweilige Domain eingetragen wird und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der "Admin-C" ist nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Kunde nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Als Admin-C soll für sämtliche Domains gemäß § 1 Abs. 2 dieses Vertrages die im Bestellformular genannte Person eingetragen werden.


§ 5 Vergütung; Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für jede vertragsgegenständliche Domain (§ 1 Abs. 2 dieses Vertrages) eine jährliche Pauschalvergütung zu zahlen, wie dies in der Bestellung vereinbart wurde. In Verbindung mit einem Hosting-Vertrag kann die Vergütung bereits in der Vergütung des Hostings mit einbegriffen sein. Die genauen Zahlungsbedingungen sind im Bestellformular fixiert.
(2) Die Pauschalvergütung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Vertrages umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel seiner Leistungen gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages haftet der Anbieter nach Maßgabe der Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
(3) Der Kunde versichert, dass er über die vertragsgegenständlichen Domains keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde über die vertragsgegenständlichen Domains in das Internet einstellt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

§ 7 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Domain-Beschaffungs-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 4 Wochen Monaten zum Quartalsende.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
- der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt;
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Vertrages nicht nachkommt.
(4) Nach Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter verpflichtet, alle Erklärungen abzugeben, die der Kunde benötigt, um Änderungen an den Domain-Eintragungen bei den zuständigen Vergabestellen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Erklärungen des Anbieters benötigt werden, um Änderungen an den Angaben zum technischen Ansprechpartner ("Tech-C"), an den eingetragenen Name Servern, am Zonenverwalter ("Zone-C") sowie an der Rechnungsanschrift ("Billing Contact") vorzunehmen.
(5) Die Verpflichtungen des Anbieters gemäß § 7 Abs. 4 dieses Vertrages bestehen erst, wenn der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.


§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Münster als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

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